Verrechnungsrichtlinie - wie wird berechnet?
Verrechnet werden die Produktionsmaße des kleinsten umschriebenen Rechtecks, wobei Öffnungen und Verschnitt nicht in Abzug gebracht werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Menge und Plattengröße, wobei diese erst aufgrund der Ausführungspläne definiert wird.
Produktmaße
- Verrechnungsbreiten
von 225 bis 350 cm, in 5 cm Schritten - Verrechnungslängen
von 800 – 1600 cm, in 5 cm Schritte
Sonderbreiten und Längen auf Anfrage möglich!
Ein Beispiel - Masterplattengröße 15,10 x 2,85 m
Netto | Anteil in % | Verschnitt | Brutto | |
Bauteil A: | 21,22 m² | 52,79 % | 1,49 m² | 22,71 m² |
Bauteil B: | 16,48 m² | 41,00 % | 1,16 m² | 17,64 m² |
Bauteil C: | 2,50 m² | 6,22 % | 0,18 m² | 2,68 m² |
40,20 m² | 2,83 m² | 43,03 m² |
43,03 m² Brutto = Verrechnung
Der Bauteilverschnitt ergibt sich aus den Öffnungen sowie dem Verschnitt zwischen den Bauteilen. Bei der Lieferung wird der Verschnitt nicht mitgeliefert, außer das Verbleiben des Ausschnittes im Bauteil mittels Steges ist zum Fixieren notwendig.
Abbundtoleranzen sind gemäß DIN 18203 Teil 3 für Wand-, Boden-, Decke- und Dachelemente erlaubt. Die Stirnseiten sind immer in Industriequaliät ausgeführt.
Nesting & Verschnittoptimierung
Um den Verschnitt so gering wie möglich zu halten, fertigen wir für jedes CLT Panel eine individuelle Verschnittoptimierung an. Passende Bauteile werden im sog. Nesting optimal auf eine Platte positioniert und somit die Rastermaße ideal ausgenutzt und der Verschnitt minimiert.