Transport & Fracht

Die bestellten Brettsperrholz-Elemente werden abgebunden und just-in-time zum vereinbarten Liefertermin auf die Baustelle geliefert.
CLT Brettsperrholz transport

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Just-in-time zum vereinbarten Liefertermin.

Die bestellten Brettsperrholz-Elemente werden abgebunden und just-in-time zum vereinbarten Liefertermin auf die Baustelle geliefert.

Die integrierte Abladezeit beträgt i.d.R- 3 Stunden. Während dieser Zeit können die Bauteile entladen oder auch direkt zum Einbau entnommen werden. Dafür werden im Vorfeld zusammen mit der Zimmerei auf die Montagereihenfolge abgestimmte Verladepläne erstellt. Sollten die 3 Stunden für das Abladen oder die Montage ab LKW nicht ausreichen, sind Standzeitverlängerungen auf Stundenbasis oder auch das absatteln des Auflegers (Wechselfahrt) möglich.

Im Frachtpreis enthaltene Leistungen

  • Verladen der CLT-Elemente auf den Sattelauflieger
  • Offener Sattelauflieger (40t) als Standardtransport
  • Verzurren der Fuhre und Abdecken des Ladegutes
  • Lieferung zur angegebenen Adresse. Verzögerungen durch das allgemeine Verkehrsgeschehen sind zu tolerieren
  • Vorbereitung für die Entladung (Aufzurren und Abplanen der Ladung)
  • Vereinbarte Standzeit auf der Baustelle

Nicht Frachtpreis enthaltene Leistungen – Anforderungen an den Kunden

  • Sicherstellung, dass die Zufahrt zur Lieferadresse für das gewählte Transportmittel zugelassen und uneingeschränkt möglich ist
  • Vom Standardtransport abweichende Sondertransporte, wie bspw. Überbreite, Lenkachse, Hängerzug, kurze LKWs, etc. Sondertransporte müssen rechtzeitig angefragt und beauftragt werden. Die Kosten der Sondertransporte weichen in der Regel vom Standardfrachtpreis ab
  • Übermittlung eines Zufahrtplans bzw. einer Wegbeschreibung zur Baustellenadresse für den gewählten Transport
  • Sicherstellung der Befahrbarkeit der Baustelle für das beauftragte Transportmittel, ungehinderte Baustellenzufahrt für den gewählten Transport, falls notwendig behördliche Genehmigungen
  • Bereitstellung einer geeigneten und genehmigten Parkfläche für den Abladevorgang
  • Bereitstellung einer geeigneten und genehmigten Fläche zum Umsatteln im Falle einer Wechselfahrt, die entsprechend der Straßenverkehrsordnung abgesichert sein muss (beispielsweise Absperrband, Beleuchtung)
  • Bereitstellung eines geeigneten und ausreichend dimensionierten Hebewerkzeuges (Kran) für die Entladung und Manipulation der CLT–Elemente
  • Entladen und Versetzen der CLT-Elemente

Ist die Zufahrt zur Baustelle und/oder Befahrbarkeit beispielsweise aufgrund eines schlechten Untergrundes nicht gegeben, liegt es in der Verantwortung des Kunden für eine ordnungsgemäße Befestigung zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass etwaige Schäden die auf eine schlechte Zufahrtsmöglichkeit zurückzuführen sind, ausnahmslos in der Verantwortung des Kunden liegen (beispielsweise auch Flurschäden auf dem benachbarten Grundstück).

Der Kunde stellt sicher, dass die Warenübernahme am Lieferort durch eine dafür befugte und entsprechend kompetente Person erfolgt, welche die Entladung auf Gefahr des Kunden übernimmt und durchführt.

Jeglicher Mehraufwand durch die Nichteinhaltung der oben angeführten Punkte geht zu Lasten des Kunden.

Abmessungen und Beladegewichte

Die CLT Elemente werden ausschließlich liegend auf einen offenen Sattelauflieger transportiert.

Transporter
  • Maximale Plattenlängen: 16,0 m
  • Maximaler Lieferumfang: 50,0 m³
  • Maximales Ladegewicht: 25,0 t
Transport

LKW Kategorie 1

  • Standardbreite
  • max. Plattenbreite 2,50 m
  • individueller Preis je nach Lieferort
transport

LKW Kategorie 2

  • Überbreite
  • max. Plattenbreite 2,95 m
  • individueller Preis je nach Lieferort
transport

LKW Kategorie 3

  • Begleiteter Sondertransport
  • Plattenbreite von 3,00 m bis 3,50 m
  • individueller Preis je nach Lieferort

Standzeiten

Im Transportpreis inklusive sind 3 Stunden Standzeit für die Entladung pro Transport.

Die Standzeit startet mit der Bereitstellung der Lieferung für die Entladung. Ende der Standzeit ist, wenn der Sattelauflieger vollständig entladen ist. Stand- und Rangierzeiten werden am Lieferschein vermerkt und sind beim Fahrer zu unterzeichnen.

Die Verlängerung der Standzeit bzw. zusätzliche Leistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Zusätzliche Standzeit für Standardsattel (€ 70,00 pro Stunde)
  • Zusätzliche Standzeit für gelenkte Auflieger und Sondertransporte mit Begleitung (nach Aufwand)
  • Zusätzliche Rangierarbeiten auf der Baustelle (nach Aufwand)
  • Besichtigung der Baustellenzufahrt (nach Aufwand)

(Abrechnung erfolgt je angefangener Stunde)

Wechselfahrten / Absatteln

Wechselfahrten oder Absattelungen können nur bei rechtzeitiger Bestellung ermöglicht werden.

Wechselfahrten (Pendelverkehr) bedeutet, dass „entladene“ gegen „beladene“ offene Standard Sattelauflieger nach einer vorgegebenen Logistik gewechselt werden. Die anfallenden Kosten für die Wechselfahrt können auf Anfrage in Abhängigkeit von der Baustellenentfernung und den gewünschten Anforderungen individuell angeboten werden.

Die Bereitstellung einer geeigneten, genehmigten und lt. Straßenverkehrsordnung abgesicherten Fläche (beispielsweise durch Absperrband und Beleuchtung) zum Ab- bzw. Umsatteln liegt in der Verantwortung des Kunden. Für jegliche Schäden am Sattelauflieger zwischen der Abstell- und der Abholzeit haftet der Kunde.

Bei Sondertransport-Lieferungen ab 3 Metern Breite, bzw. bei Transporten mit Begleitung ist Absatteln oder Wechselverkehr nicht möglich.

Gegenstände im Eigentum des Frächters

Der Sattelzug, das Zurrmaterial, spezielle Unterleghölzer und die Abdeckplanen sind Eigentum des Frächters. Eine eigenmächtige Überstellung des Aufliegers ist untersagt. Schäden die während der Abladetätigkeiten, Wartezeiten bzw. Standzeiten entstehen, werden an den Kunden weiterverrechnet. Die Verantwortung über die Vollständigkeit und ordnungsgemäße Verwahrung der Ausrüstung des Sattelaufliegers, wie Unterleger, Gurte, Kantenschutz, Abdeckplanen, etc. wird während der Standzeit an den Kunden übertragen. Fehlende Ausrüstungsgegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Verladereihenfolge

Sofern eine Ladereihenfolge vereinbart wird, gilt die vom Kunden freigegebene Verladeplanung. Bei der Verladung sind jedoch die Richtlinien der Straßenverkehrsordnung und vorgegebene Achslasten am LKW einzuhalten. Aus diesem Grund kann es mitunter zu Abweichungen von der vom Kunden gewünschten Ladereihenfolge kommen.

Verschiebung von Lieferterminen

Eine Verschiebung von Lieferterminen nach hinten ist nur nach Anfrage und Absprache möglich. Anfallende Verschiebe- und Lagerkosten werden individuell aufgeführt und in Rechnung gestellt.

Für eine termingerechte Lieferung muss vom Kunden rechtzeitig die Freigabe der Kontrolldokumente (Pläne, Nesting, Auftragsbestätigung) erfolgen. Wenn es auf Kundenseite zu Verzögerungen kommt, verschiebt sich der Liefertermin zum nächstmöglichen freien Produktionstermin.

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